Ausbildung
Die SGW betreibt die Ausbildung in Zusammenarbeit mit den anderen Ortsgruppen der LGH.
Die Ausbildung zum Privatluftfahrzeugführer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die praktische Ausbildung wird überwiegend im Sommer- (geflogen wird an jedem Wochenende und an jedem Feiertag zwischen Ende März und Anfang Oktober bei schönem Wetter), die theoretische Ausbildung überwiegend im Winterhalbjahr durchgeführt. Man kann sowohl im Winter mit der Theorie als auch im Sommer mit der Praxis die Ausbildung zum Segelflugpiloten beginnen. Sie dauert für Segelflugzeugführer in der Regel zwischen einem und vier Jahren (normalerweise zwei bis drei Jahre). Dies ist abhängig von Wetter, Begabung und persönlichem Einsatz. Alle Fluglehrertätigkeiten im Verein werden ehrenamtlich durchgeführt und sind für die Flugschüler kostenfrei.
Die praktische Ausbildung
Der erste Ausbildungsabschnitt legt die Grundlagen zur Beherrschung des Flugzeuges und das taktisch richtige Verhalten im Luftraum. Vorflugkontrolle, Geradeausflug, Kurvenflug, Starten, Landen und andere wichtige Dinge werden hier vermittelt. Der erste Ausbildungsabschnitt endet mit der A-Prüfung. Die A-Prüfung sind die ersten drei Starts im Alleinflug. Dabei bleibt der Fluglehrer am Boden, beobachtet den Flugschüler und kann gegebenenfalls Anweisungen über Funk erteilen. Nach bestandener A-Prüfung erhält man das Abzeichen mit einer Schwinge. Zudem ist es Brauch, dass der Kandidat von allen am Platz anwesenden Fliegerkameraden den Hintern versohlt bekommt, um sein Gefühl für die Thermik zu sensibilisieren. Die bestandene A-Prüfung berechtigt noch nicht zur Mitnahme von Fluggästen oder zum eigenverantwortlichen fliegen.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden die fliegerischen Fertigkeiten weiter verfeinert. Spezielle Start- und Landetechniken, Umschulung auf andere Flugzeugmuster und Thermikfliegen werden gelernt und geübt. Dabei ist der Fluglehrer teilweise mit an Bord, teilweise werden die Flüge auch im Alleinflug unternommen. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die B- und die C-Prüfung abgelegt. (Abzeichen mit 2, bzw. 3 Schwingen)
Der dritte Ausbildungsabschnitt dient der Erlangung der Streckenflugreife. Dabei werden Dinge wie Navigation, Flugplanung, Wettereinschätzung und Luftrecht in die Praxis umgesetzt. Auch hier ist der Fluglehrer teilweise mit an Bord. Dieser Ausbildungsabschnitt endet mit einem Streckenflug, den der Schüler im Alleinflug zurückzulegen hat. Die praktische Ausbildung endet mit einer Prüfung vor einem Beauftragten des Regierungspräsidiums. Der Prüfer sitzt auf dem Sitz des Fluglehrers und verschafft sich ein Bild über die praktischen "Flugkünste" der Bewerbers.
Die theoretische Ausbildung
Die Theoretische Ausbildung findet in verschiedenen Fächern statt. Sie endet mit einer schriftlichen und eventuell einer mündlichen theoretischen Prüfung in diesen Fächern. Sie wird wie die praktische Prüfung von Beauftragten des Regierungspräsidiums abgenommen.
Der theoretische Unterricht findet im Winter in der Talschule in Wehr statt - immer Dienstags und Freitags Abend. Unsere Fluglehrer unterrichten ehrenamtlich, so dass auch hier für die Flugschüler keine Kosten entstehen. Folgende Fächer sind Pflichtvoraussetzungen für den Erhalt des Luftfahrerscheins:
- Luftrecht und ATC Verfahren
- Navigation
- Aerodynamik
- Flugleistung und Flugplanung
- Technik
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Bedingungen zur Flugausbildung
Die Eingangsbedingung um das Fliegen zu lernen ist eine durchschnittliche körperliche und geistige Fitness, die von einem Fliegerarzt in einem Tauglichkeitszeugnis bescheinigt wird. Eine Brille muss kein Hindernis sein. Hier die Bedingungen, die notwendig sind, um die Ausbildung zu beginnen:
- Mindestalter 14 Jahre
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bei Minderjahrigen das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten
Um die Lizenz zum Segelflugzeugführer zu erhalten sind später dann folgende Dinge notwendig:
- Lizenzerhalt frühestens mit 16 Jahren
- Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Zwei Lichtbilder
- Zwei beglaubigte Geburtsurkunden
Weitere Informationen
Lust bekommen das Fliegen zu lernen? Ein Schnupperflug lässt sich nach Absprache problemlos arrangieren! Setzen Sie sich einfach mit unserem Vorstand in Verbindung.